Der Weg zu den lange diskutierten Ärztegesellschaften ist frei. Am Freitag der vergangenen Woche beschloss der Nationalrat das Gesetz, das die dafür nötigen Rechtsgrundlagen schafft.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit verschiedenster Formen der Zusammenarbeit in der Rechtsform einer GmbH vor. Voraussetzung ist ein Zulassungsverfahren. Ausschließlich Ärzte dürfen als Gesellschafter tätig sein, und sie müssen in der Praxis auch „maßgeblich“ mitarbeiten.
Nun müssen allerdings noch Gesamtverträge für die ÄrzteGmbHs verhandelt werden. Grundlage dafür werden – zumindest bei fächerübergreifenden Praxen – Fallpauschalen sein. Weiters werden Gruppenpraxen ihre Diagnosen und Leistungen elektronisch dokumentieren müssen. Aufregung gab es zuletzt aber noch um die ebenfalls im Rahmen des Gesetzes für Ärztegesellschaften Vorgesehene verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle niedergelassenen Ärzte. Ärztekammer, Stimmen aus der Versicherungsbranche und einzelne Abgeordnete wie der FPÖÄrztesprecher Dr. Andreas Karlsböck kritisierten, dass durch die hohe Haftungssumme von drei Millionen Euro und eine unbegrenzte Zahl von Schadensfällen pro Jahr, die zu versichern wären, enorme Versicherungskosten für die Praxen auflaufen würden. Dem Patienten würde das im Schadensfall aber nichts bringen, verwies Ärztekammerpräsident MR Dr. Walter Dorner auf die Judikatur, die weit geringere Schadenersatzzahlungen zuerkennen würde. Letztlich wurde dann mit einem Abänderungsvorschlag aller Nationalratsfraktionen die Schadenssumme im Einzelfall auf zwei Millionen Eurofestgelegt. Außerdem müssen sich die Ärzte lediglich für drei solcher Fälle pro Jahr versichern.
Ebenfalls im Nationalrat beschlossen wurde ein ausdrückliches Verbot des Bezugs von Medikamenten über das Internet. Auf diesem Weg bestellte Arzneimittel können vom Zoll künftig auf Kosten des Bestellers zurückgeschickt werden. Ausgenommen sind lediglich zugelassene nicht rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf. Keine Mehrheit im Nationalrat fand ein Antrag der FPÖ auf öffentliche Finanzierung der Lehrpraxen.
(apa)





