07. September 2010
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Ferialjobs: In der Hitze des Sommers

Ferialjobs der Sprösslinge wollen geplant sein, damit sie weder den Anspruch auf Kinderbeihilfe beschneiden noch ein eventuelles Stipendium in Gefahr bringen.

Viele Ärztinnen und Ärzte haben während ihrer Ausbildung Erfahrungen als Kellner in Biergärten oder als Hilfsarbeiter auf Baustellen gesammelt. Jetzt ist der Nachwuchs dran, durch Ferialjobs das Konto aufzufetten.

Beihilfen und Co.

Eltern sind in der Regel interessiert, den Eifer ihrer Sprösslinge bei der temporären Eingliederung ins Heer der Werktätigen zu unterstützen. Kontraproduktiv wird die finanzielle Verselbstständigung des Nachwuchses Allerdings dann, wenn Zeitaufwand und Zusatzeinkommen des Ferialjobs andere Belange wie Stipendien und Kindergeldansprüche tangieren. Und es lohnt sich für die Studenten und Schüler, am Ende des Jahres zu viel bezahlte Steuern und Versicherungsbeiträgewieder rückzufordern.

- Familienbeihilfe. „Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann man unbegrenzt dazuverdienen – die Familienbeihilfe wird in jedem Fall weiter ausbezahlt“, heißt es im aktuellen Medtax-Newsletter der Innsbrucker Ärztespezialisten „Team Jünger Steuerberater OG“.

Mit dem 18. Geburtstag fällt der Schutz der Minderjährigkeit weg. Für den Bezug der Familienbeihilfe darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von derzeit 9.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wenn Sohn oder Tochter neben der Ausbildung mehr als diesen Betrag brutto verdienen, geht der Anspruch für das gesamte Finanzjahr verloren. Das kann zu sehr unangenehmen Rückforderungen des Finanzamtes führen.

Es werden aber nicht alle Geldbezüge der Juniors bei der Ermittlung der Einkommensgrenze mitgerechnet, wie Raimund Eller, Geschäftsführer der Team Jünger Steuerberater OG, betont. Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse, Beihilfen nach dem Studienförderungs- und dem Schülerbeihilfengesetz, Arbeitslosengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld etc. werden in die Berechnung nicht miteinbezogen.

- Studiendauer. Außerdem müssen die Auswirkungen der Ferial- und Nebenjobs auf die Studiendauer bedacht werden. Studierende müssen den ersten Studienabschnitt spätestens ein Semester nach der vorgeschriebenen Mindeststudiendauer erfolgreich abschließen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren. Zum Nachweis für den Studienerfolg ist das erste Diplomprüfungszeugnis vorzulegen. Gelingt der Leistungsnachweis nicht, so ruht der Anspruch auf Familienbeihilfe, bis das Diplom auf dem Tisch liegt. Gleiches gilt für den zweiten und dritten Studienabschnitt. Maximal kann die Familienbeihilfe nur bis zur Altersgrenze von 26 Jahren bzw. 27 Jahren bei Präsenz- oder Zivildienst, Schwangerschaft oder erheblicher Behinderung bezogen werden.

- Stipendium. Bis zu einem Höchstbetrag der Jahreseinkünfte von im Regelfall 8.000Euro hat ein Zuverdienst keine Auswirkungen auf die Studienbeihilfe. Wird dieser Höchstbetrag jedoch überschritten, dann ruht im jeweiligen Kalenderjahr der Anspruch auf Studienbeihilfe im Ausmaß der Überschreitung.

Jahresausgleich.

Auch steuerliche Aspekte sind beim Ferialjob nicht zu vernachlässigen. Ferialarbeiter sollen unbedingt am Ende des Steuerjahres eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt beantragen. Steuerberater Eller unterstreicht, dass dies „in den meisten Fällen bares Geld“ bringe. Der Grund: Die in den kurzen Phasen der Beschäftigung einbehaltene Lohnsteuerwie SV-Beiträge sind in der Betrachtungsdauer eines ganzen Jahres meist zu hoch. Im folgenden Jahr ist es dann am Finanzamt, einmal Geld zu überweisen.

Josef

Die Typologie der Sommerjobs

- Echte Ferialpraktikanten: Schüler oder Studenten absolvieren ein vorgeschriebenes Praktikum. Sie sind keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn und nicht weisungsgebunden. Sie erhalten nur ein Taschengeld, das frei vereinbart werden kann.

- Ferialarbeitnehmer: Der typische Ferialarbeiter steht in einem Dienstverhältnis und ist weisungsgebunden. Er hat Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld und ist SV-versichert.

- Volontäre: So heißen Personen, die sich zur Weiterbildung ohne Arbeitspflicht und
© MMA 2010, ärztemagazin 27/2010
Ferialjobs_Sommer
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